...steht mir am 10.04 ins Haus:
Sehr geehrter Herr Hicking,
aufgrund des §193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ordne ich an, dass bei Ihnen eine steuerliche Außenprüfung vorgenommen wird.
Also flugs den ganzen Aktenkram von 2002 bis 2004 zusammensammeln, und die Haare ob des grauenhaften Chaos' rupfen. Ich bin gespannt, ob ich daraus etwas reproduziert kriege, was meiner damaligen Steuererklärung annähernd gleicht.
Meine Lieblings-Steuervollziehungsgehilfin steht mir zum Glück mit Rat und Tat beiseite, und versicherte mir, dass das alles harmlos sei und die Unterlagen schon ausreichen. Und ich stehe dem ganzen ja mit gutem Gewissen gegenüber, zum Glück werfe ich den ganzen Schreibkram ja nie weg
Gibt es irgendjemanden, der sich für einen Bericht nach der Prüfung interessiert? Sofern man vom Gefängnis aus bloggen darf....