Wie ich ja schonmal bekannte, lese ich recht gerne den
Kölner Polizeiticker um so zu sehen was in der "Sicheren Millionenstadt Köln" so vor sich geht. Im Grunde genommen ist das eine Art Selbsttherapie und eine Information für mich, welche Stellen man so meiden sollte.
Ab und zu liest man da von einigen Perlen, so wie heute der Bericht über eine
versuchte Vergewaltigung, die
vor kurzem stattfand. Dort wurden Fahndungsfotos der U-Bahn Kameras veröffentlicht, und der Täter hat wohl Muffensausen bekommen und sich freiwillig (gemeinsam mit seiner Mutter...) gestellt. Prinzipiell eine ehrenhafte Tat - ich selbe glaube ja nicht an den Erfolg von Fahndungsfotos.
Wundernswert jedoch der letzte Abschnitt des Polizeiberichtes:
"Zu dem Tatvorwurf machte der Kölner keine Aussage. Der Tatverdächtige wurde heute im Anschluss an seine Vernehmung wegen fehlender Haftgründe entlassen.".
Verstehe ich das richtig? Es gibt Fotos, die Aussage des Opfers und das Geständnis des Täters -- aber es fehlen Haftgründe? Ist eine erfolglos versuchte Vergewaltigung mit tätlichem Angriff einer Person nicht ausreichend für eine Inhaftierung?
Urheberrechtsschützer wollen heutzutage Klingeltonraubkopierer am liebsten öffentlich hinrichtren lassen, aber für solche Angriffe schickt man die Täter erstmal nach Hause? Deutschland, ick versteh Dir nich.